Vortrag: Muss ich ein Organspender sein? – Artikel von Morse zu Condors Burschungsvortrag am 07.12.2011

„Die meisten Leute haben heute eine ganzes Librello voll von Karten und Ausweisen im Format von Kreditkarten bei sich, nur einer fehlt: der Organspender-Ausweis.“

So etwa begann der etwas ungewöhnliche Burschungsvortrag unseres Fuchsen Condor.
Obwohl Condor Wirtschaftsingenieurwesen am Stall in Esslingen studiert, referierte er über ein vordergründig medizinisches Thema.

Er erzählte den sehr interessierten Besuchern des Esslinger Extisches etwas über die Geschichte der Organübertragungen und den heutigen Stand. Mythen und Legenden lassen sich bis in das 5. Jahrhundert v. Chr. zurückverfolgen. Dort wird behauptet, schon damals seien Organe und Gewebe von einem Menschen auf einen anderen übertragen worden.

Dann kam er auf die heutigen Möglichkeiten erfolgreicher Transplantationen. Bereits 1954 wurde in Chicago erstmals eine Niere übertragen – und funktionierte!

Für eine weltweite Sensation sorgte 1967 Christiaan Barnard in Südafrika. Er transplantierte erstmals ein Herz mit dem der Patient noch 18 Tage lebte. Solche Operationen sind heute fast schon Normalität und keine Notiz in der Zeitung mehr wert.

Aber in medizinische Einzelheiten stieg Condor natürlich nicht ein, obwohl er den Zivildienst im Operationssaal des Schwarzwald-Baar Klinikums in Villingen-Schwenningen geleistet hatte. Vielmehr sprach er die Fragen und Probleme möglicher Organspender an. Wie weit sind die gesetzlichen Regelungen? Welche ethischen Aspekte müssen bedacht werden? Wie werden Organspender honoriert und wie kommt man an den Organspender-Ausweis.

Zunächst beschrieb und zeigte er sehr anschaulich den riesengroßen Bedarf an Spenderorganen. Die Zahl der möglichen Spender könnte zwar ausreichen. Aber leider sind bei uns immer noch nur relativ wenige bereit, nach ihrem Tod noch brauchbare Teile ihres Körpers zur Verfügung zu stellen. Bedenkt man weiter, dass auch einem spendenbereiten Menschen nur dann Organe zur Verpflanzung entnommen werden können, wenn dieser die Intensivstation eines geeigneten Krankenhauses noch lebend erreicht, dann wird schnell klar, man braucht sehr viele potentielle Spender, um im Ernstfall tatsächlich zum Beispiel eine Spenderniere zur Verfügung zu haben.

Nach dem heutigen Stand der medizinischen Entwicklung können relativ viele Organe des menschlichen Körpers transplantiert werden. Man unterscheidet dabei zwischen Organen, welche nur durch eine postmortale Spende entnommen werden können und solchen, die durch eine Lebendspende übertragbar sind. Das Beispiel von Frank-Walter Steinmeier, der seiner erkrankten Frau eine Niere spendete, ging durch die Presse. Eine solche Lebendspende ist aber nur unter sehr nahen Verwandten oder Eheleuten erlaubt. Außerdem ist jede Form einer Vergütung der Organspenden grundsätzlich ausgeschlossen. Man will damit dem ohnehin verbotenen Organhandel von vorn herein keine illegale Chance geben.

Im Gegensatz dazu erfolgt eine postmortale Spende immer anonym. Der Empfänger wird nach rein medizinischen Gesichtspunkten ausgewählt und erfährt nie, wem er das rettende Austauschorgan verdankt. In Deutschland dürfen Verstorbenen nur dann Organe zur Transplantation entnommen werden, wenn der Hirntod sicher nachgewiesen ist und eine Zustimmung des Spenders vorliegt, zum Beispiel in Form eines unterschriebenen Organspender-Ausweises.
Der Hirntod gilt, nach dem heutigen Stand der Wissenschaft, als eine sichere Diagnose, dass ein Mensch nicht mehr in das Leben zurückkehren kann. Der Patient ist dann zwar unumkehrbar tot, durch geeignete medizintechnische Maßnahmen kann aber die Funktion seiner Organe noch für eine kurze Zeit erhalten werden. Nach der Organentnahme wird die Wunde wieder, wie bei jeder Operation, sorgfältig verschlossen. Alle großen Religionsgemeinschaften in Deutschland akzeptieren mittlerweile, dass die altruistische, der Nächstenliebe entspringende Entscheidung zur Organspende Vorrang habe vor der körperlichen Integrität des Leichnams.

Eine Organspende ist – im Gegensatz zu einigen anderen Ländern in Europa – in Deutschland in jedem Fall völlig freiwillig und an die ausdrückliche Zustimmung des Spenders gebunden. Den dafür notwendigen Ausweis kann sich jeder selbst ausfüllen auf Kärtchen, die Condor verteilte und die überall erhältlich sind. Der Organspender-Ausweis ist nirgends registriert. Man sollte ihn deshalb immer bei sich haben und am besten seine Familie und den Hausarzt darüber informieren. Wer es sich später anders überlegt, kann das Kärtchen jederzeit auch wieder zerreißen und damit seine Spender-Bereitschaft völlig formlos widerrufen.

Eine lebhafte Diskussion schloss sich an. Viele Fragen wurden dabei vertieft und beantwortet. Damit versuchte Condor, möglichst viele Bundesbrüder davon zu überzeugen, dass sie – wie er selber – potentielle Organspender werden sollten. Avus bestätigte als Co-Referent, dass dieser Vortrag gut gelungen war. Er wirkte durch das gesprochene Wort und nur ganz wenige einfachste aber prägnante Hilfsmittel.

Die Corona beschloss deshalb: der Fuchs Condor erhält von X Brandy das Burschenband und seine Ernennungsurkunde und wird in den Burschensalon aufgenommen!

07.12.2011 Morse

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